Remagen
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung Der Stadt Remagen über die Erhebung von Beiträgen über die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) Der Stadtrat hat aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des § 132 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom …