Bekanntmachung zur Stichwahl
des Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Remagen Am Sonntag, dem 23. Juni 2024, wird die Stichwahl des Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Remagen durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. I. Zur Stichwahl ist wahlberechtigt, 1. wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist und sein Wahlrecht nicht verloren hat, 2. wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist, 3. wer, ohne im …