Verbandsgemeinde
Kindergartenzweckverband Treis-Karden
Bekanntmachung der Neufassung der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden Die Kreisverwaltung Cochem-Zell gibt hiermit gemäß §§ 6 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt. Neufassung der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden vom 10.12.2024 Die Ortsgemeinden Brieden, Lütz, Pommern und Treis-Karden bilden ab dem 09. Juni 2011 einen Kindergartenzweckverband. Aufgrund des …