Zell
Das Steueramt informiert
Der Bund als Gesetzgeber hat beschlossen, eine Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch die Finanzämter durchführen zu lassen, da die bisher herangezogenen Werte als veraltet gelten. Diese Neubewertungen wurden vom Finanzamt vorgenommen und anhand der Grundsteuerwertbescheide (Grundlagenbescheide) den jeweiligen Eigentümern übermittelt. Ebenfalls sind ab dem 01.01.2025 neue Grundsteuermessbeträge durch die jeweiligen Finanzämter, hier das Finanzamt …