Förderung des Baues von Sport- Spiel- und Freizeitanlagen in 2024
Zur Förderung von Sport-, Spiel-, und Freizeitanlagen gewährt das Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Sportfördergesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom 10.12.2015 Zuwendungen an die Träger von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen. Projekte, für die eine Landeszuwendung beantragt werden soll, sind von den Bauträgern bis zum 01.02. über die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Förderung im Folgejahr anzumelden. In der …