Salmtal: Nicht genehmigte Drohnenflüge über Wohngebieten
In der Ortslage wurden in der letzten Zeit Drohnenflüge über Wohngebieten gemeldet. Hier eine kleine Information an alle Drohnen Piloten. Drohnen dürfen grundsätzlich nicht über Wohngebieten fliegen. Dies regelt die Lufverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die LuftVO verbietet in § 21, Abschnitt 7 den Einsatz von Drohnen „über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt, oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, …