Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke anlässlich des Traubenblütenfestes 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §§ 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9, 13, 22, 57, 61 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) und der §§ 61, 65, 66 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Wonnegau die nachstehende Allgemeinverfügung: 1. Diese Verfügung gilt am 31.05.2024 von 20.00 Uhr bis zum 01.06.2024 um 03.00 Uhr und am …