Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen Aßlar, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Klein-Altenstädten, Oberlemp und Werdorf
Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1994 bis zum 31. Juli 2025 abzuräumen und einzuebnen. Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen. Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof …