Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Grundschule Werdorf, Stadtteil Werdorf
Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 09.09.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aßlar für den Bereich „Grundschule Werdorf“, Stadtteil Werdorf gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Werdorf, Flur 31, betroffene Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 10.890 m² sind: 66/1, 67/1, 68, 69, 70, 71, 72, …