Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Berghausen
In der Stadt Aßlar, Landkreis Lahn-Dill, Reg.-Bez. Gießen ist in der Gemarkung Berghausen die Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 80/1 für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird beabsichtigt, die Wegeparzelle mit Wirkung vom 23.04.2025 einzuziehen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, VG 2, EG Zimmer 5 bei Frau Rother schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Aßlar, den 22.01.2025 Der …