Breitenbach
Nachrücken einer Wahlbewerberin in den Ortsbeirat Oberjossa
Herr Rudolf Lippert wurde zum Beisitzer in den Gemeindevorstand berufen und kann daher sein Mandat im Ortsbeirat Oberjossa nicht mehr ausüben. Gemäß § 34 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, des Wahlvorschlages an seine Stelle. Ich stelle daher fest, dass Frau Marion Pfalzgraf Talstraße 1 36287 Breitenbach a. H. nachrückt. Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder …