Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit ihren Anlagen für das Rechnungsjahr 2025
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen für das Rechnungsjahr 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 31. März 2025 bis 09. April 2025, während der Dienststunden zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Breitenbach a. H., Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, öffentlich aus. Breitenbach am Herzberg, den 28. März 2025 Der Gemeindevorstand Jaritz, Bürgermeister