Florstadt
Verbrennen von Gartenabfällen
Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nur unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen, gemäß § 3 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, erfolgen darf. Anzeigepflicht: Das Verbrennen von Gartenabfällen muß dem Ordnungsamt der Stadt Florstadt (Zimmer 10, Tel.: 06035 / 9699-17 oder 9699-22) mindestens drei Werktage vorher angezeigt werden. Hierbei ist anzugeben die Art und Menge des Abfalls, …