Florstadt
Straßenreinigungspflicht
Aus gegebenem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer auf ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen. Straßen und Bürgersteige sowie Straßeneinläufe (Sinkkästen) sind regelmäßig von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm, Unkraut oder Ähnlichem so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder auch …