Florstadt
Überprüfung von Grabmalen auf ihre Standfestigkeit auf den Friedhöfen der Stadt Florstadt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt hierzu im § 9 vor, dass Grabmale einmal jährlich durch den Friedhofsträger auf ihre Standsicherheit geprüft werden müssen. Daher erfolgt in der Woche vom 30. Juni 2025 bis 04. Juli 2025 …