Hofbieber
Vereinfachte Umlegung Nässe in der Gemarkung Elters
In der vereinfachten Umlegung BVBU 03896571, Gemarkung Elters, Flur 1, im Gebiet „Nässe“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 14. Mai 2025 am 24. Juni 2025 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB). …