Hofbieber
Vereinfachte Umlegung "Im Grund“
in den Gemarkungen Wittges und Elters In der vereinfachten Umlegung in den Gemarkungen Wittges, Flur 4 und Elters Flur 3 im Gebiet „Im Grund“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 20.08.2024 am 28.09.2024 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten …