Hofbieber
Vereinfachte Umlegung "Ausbau Wirtschaftswege Hofbieber - Allmus“ in den Gemarkungen Hofbieber und Allmus
In der vereinfachten Umlegung BVBU 03754022, Gemarkungen Hofbieber, Flur 17 und 18 und Allmus 3 bis 7, zum „Ausbau Wirtschaftswege Hofbieber - Allmus“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 03.09.2024 am 18.11.2024 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten …