Hohenahr
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenahr für das Haushaltsjahr 2026
1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr am 28. Januar 2026 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 14.112.944 EUR …