Hohenahr
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenahr für das Haushaltsjahr 2025
1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr am 13. Dezember 2024 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.566.627 EUR …