Hohenahr
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenahr für das Haushaltsjahr 2024
1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr am 08. Dezember 2023 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 13.284.244 EUR …