Hohenahr
Auskünfte aus dem Melderegister
Die Gemeinde Hohenahr darf aufgrund des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen. Für Sie besteht jedoch die Möglichkeit dem zu widersprechen, für Auskünfte: • wegen Alters- und Ehejubiläen (§50 Abs. 5 BMG) • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) • an Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 5 BMG) • …