Hohenahr
Kommunalwahl am 14. März 2021; Nachrücken in die Gemeindevertretung
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 197) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Herrn Stefan Schaub aus Erda als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Herr Armin Bangert, wh. Offenbacher Straße 35a, 35644 Hohenahr OT.Altenkirchen, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt. Herr Schaub ist …