Leun
Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun - Nachrücken in den Ortsbeirat Leun
Nachrücken in den Ortsbeirat Leun Herr Lothar Klein, Ahornstraße 36, 35638 Leun hat am 28. Juli 2023 gegenüber mir den Verzicht gem. § 37 HGO für das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat Leun nachrückt: Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE) Herr …