Leun
Erstattung von Gutschriften aus Bescheiden
In den letzten Tagen wurde Ihnen der neue Abrechnungs- und Vorauszahlungsbescheid für die Grundbesitzabgaben für Ihr Grundstück übersandt. Wie bereits auf den Bescheiden angegeben, werden Gutschriften (Beträge mit einem vorangestellten Minuszeichen) nur noch auf Anforderung erstattet. Diese Anforderung muss bis spätestens 10. Februar 2025 für die Guthaben aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2024 bei der Stadtkasse Leun vorliegen, da wir an feste Verarbeitungstermine gebunden sind. …