Leun
Benutzungsordnung der Stadt Leun für das Haus des Gastes, Stadtteil Biskirchen
Aufgrund der Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Leun wird nachstehende Benutzungsordnung für das Haus des Gastes, Stadtteil Biskirchen, öffentlich bekannt gemacht: § 1 Nutzungszweck und Nutzungsumfang 1. Der Raum im Erdgeschoss wird der Burschenschaft Frohsinn Biskirchen e.V. federführend zur Verfügung gestellt, im Bedarfsfall ist der Raum auch anderen Vereinen und Verbänden des Stadtteiles Biskirchen und gegebenenfalls der Stadt Leun zur Verfügung zu stellen. …