Leun
Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden vom 06.08.2026
Die Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden vom 06.08.2026 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Begründung: Mit Allgemeinverfügung vom 06.08.2026 wurde u.a. das Grillen und offenes Feuer verboten, in Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Stadtwald und in der Feldgemarkung sowie auf Grillplätzen oder an Grillhütten verboten. Diese Allgemeinverfügung wurde durch Bereitstellung auf der Internetseite (www.leun.de) bekannt gemacht. Die Grünanlagen, die Spielplätze, …