Petersberg
Öffentliche Bekanntmachung
Am 15.08.2022 waren die Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2022 fällig. Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet wurden und eine SEPA-Lastschrift nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen um Zahlung bis 02.09.2022 gebeten. Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingeleitet. Deshalb unsere …