Petersberg
Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung Petersberg über die Bürgermeisterdirektwahl
Gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterdirektwahl in der Gestalt der Hauptwahl vom 08.10.2023 und der Stichwahl vom 05.11.2023 wurden keine Einsprüche erhoben. Die Gemeindevertretung Petersberg hat daher in ihrer Sitzung am 21.12.2023 die Bürgermeisterdirektwahl vom 08.10.2023 und die Stichwahl vom 05.11.2023 für gültig erklärt. Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten und der Aufsichtsbehörde gem. § 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) innerhalb eines Monats nach …