Petersberg
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Grillplätzen sowie in und an Waldgebieten Aufgrund der aktuell anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr wird hiermit gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) folgende Allgemeinverfügung erlassen: In allen öffentlichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der …