Aus dem Rathaus wird berichtet
Es wird an die Zahlung der 4. Rate der Grundsteuern und der Gewerbesteuer, die am 15. November 2022 fällig wird, erinnert. Es wird gebeten, die bezeichneten Steuern unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Stadtkasse genötigt, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. zwangsweise einzuziehen. Einzahlungspflichtigen, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als …