Staufenberg
KOLUMNE DES BÜRGERMEISTERS
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass haben sich die Kreisbürgermeister in ihrer letzten Bürgermeisterdienstversammlung mit dem Thema BESEITIGUNG VON ASTSCHNITT IM AUSSENBEREICH auseinandergesetzt. Dabei haben wir zunächst festgehalten, dass sich seit 1975 die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert haben. Danach ist ein Astschnitt - wie jeder andere Abfall auch - nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer stofflichen oder energetischen Verwertung …