Wölfersheim
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim -Fachbereich Bürgerbüro- darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln: An Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 2 BMG), An Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler …