Wölfersheim
Grabräumung Berstadt
Die Ruhefrist des Reihengrabfeldes L (2 Reihen) der Belegungszeit September 1996 bis Oktober 1997 auf dem Friedhof Berstadt istgemäß § 32 Abs. 1 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen. Eine Verlängerung der Ruhefrist einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 130,37 € möglich. Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit …