Wölfersheim
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Wölfersheim am 15.03.2026
Hiermit fordere ich gemäß § 22 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBI. I, Seite 198) zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15.03.2026 stattfindende Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Wölfersheim auf. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, dem 05.01.2026 um 18:00 Uhr. Wahlvorschlagsrecht Die Wahl erfolgt auf Grund von …