Warmetal
Aktuelles
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Burghasungen: Grabschmuck auf Rasengräbern Laut §13 der Friedhofsordnung ist es nicht gestattet, bei Rasengräbern Bepflanzungen vorzunehmen und Grabschmuck aufzustellen. Daher fordert die Friedhofsverwaltung Burghasungen die betroffenen Nutzungsberechtigten auf, bis zum 31. Juli 2024 allen Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen. Danach wird der noch verbliebene Grabschmuck als Ersatzvornahme von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und zur Abholung gelagert.