Warmetal
Aktuelles
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Burghasungen Abholung von Grabschmuck Der am 1. August von der Friedhofsverwaltung abgeräumte Grabschmuck der Rasengräber steht zur Abholung an der Trauerhalle zur Verfügung. Es wird gebeten, diesen Grabschmuck bis zum 15. September abzuholen. Danach gilt das Eigentum gemäß §12 Punkt 7 der Friedhofsordnung als aufgegeben und fällt in die Verfügungsgewalt der Friedhofsverwaltung.