Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
HINWEIS zu den Rasengrabstätten und Urnenstelen Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten sowie neben den Urnenstelen das Abstellen von Schalen, sonstigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) nicht zulässig sind und entfernt werden! Bitte nutzen Sie, sofern vorhanden, die vorgesehenen Ablageflächen. Vielen Dank!