Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Ringen, Blatt 1652, Flur 2, Nr. 30, Landwirtschaftsfläche, am Rindches Weg 8.020 m². Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße …