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Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei - Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2025 ist spätestens bis zum 31. Mai 2025 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die: - mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. - Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits …