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Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen
Nur bis zum 45. Lebensjahr möglich Rentenlücke schließen und Rente erhöhen Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen. Lücken im Rentenkonto durch Schulausbildung Bereits früh können erste Lücken im …