Durach
Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung
Geltungsbereich Gültig für alle politischen Parteien, Wählervereinigungen und sonstige wahlwerbende Gruppen. Plakatwände der Gemeinde dürfen ausschließlich für Wahlwerbung genutzt werden. Plakate dürfen nur nach Zuteilung durch die Gemeinde befestigt werden. Zeitrahmen Plakatierung möglich: 4 Wochen vor dem Wahltag. Ende der Plakatierung: Stichtag der jeweiligen Wahl. Überhang oder Verlängerung nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde. …