Gemeindewerke Partenstein: Gesetzeswidrige Telefonwerbung und Widerrufsrecht von Privatpersonen
Die sogenannte „Kaltakquise“, also die gegen das Gesetz verstoßende telefonische Bewerbung von Privatpersonen, um diese zu einem Wechsel ihres Versorgers zu bewegen, ohne dass diese zu einem solchen Werbeanruf vorher ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben, nimmt stetig zu. Deutlich wird dies daran, dass die Bundesnetzagentur wegen unlauterer Telefonwerbung allein im Jahr 2022 Bußgelder in Höhe von 1,15 Mio. EUR verhängt hat, im Jahr 2023 sogar in Höhe von 1,435 Mio. …