Hollfeld
VG Hollfeld Amtlich
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen des Bayerischen Wassergesetzes nicht zulässig ist ohne Genehmigung aus Bächen oder Flüssen Wasser maschinell abzupumpen (z.B. in Güllefässer, Unkrautspritzen oder zur Gartenbewässerung). Dies kann im Extremfall sogar bis zum Fischsterben führen. Mit dieser Information wollen wir darauf aufmerksam machen, dass diese Wasserentnahmen zu entfernen sind, andernfalls müssen wir weitere Schritte in die Wege leiten. Das Ordnungsamt