Hollfeld
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Gegen folgende Datenübermittlungen können Sie widersprechen (einzeln oder zusammen): A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, …