Hollfeld
Schutz der Stillen Tage
Schutz der „Stillen Tage“ im November Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG - /BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2016 (GVBI S.50) unterliegen verschiedene Sonn- und Feiertage sowie der Buß- und Bettag als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz. Wer an diesen Tagen Veranstaltungen halten möchte, kann die verschiedenen Verbote in den Rathäusern einsehen …