Hollfeld
VG Hollfeld Amtlich
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG - /BayRS 1131-3-I), in der aktuell geltenden Fassung, unterliegen verschiedene Sonn- und Feiertage sowie der Buß- und Bettag als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz. Wer an diesen Tagen Veranstaltungen halten möchte, kann die verschiedenen Verbote in den Rathäusern einsehen (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 24 vom 27. Oktober 2025.