Polsingen
Aus dem Gemeinderat
Satzung über Vorkaufsrecht der Gemeinde Der Gemeinderat hat eine Satzung über ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch erlassen. Diese Satzung ermöglicht der Gemeinde, in einen Kaufvertrag durch eine Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer einzutreten. Dies könnte zum Beispiel zum Tragen kommen, wenn ein Grundstück veräußert wird, das nach Ansicht der Kommune besonders gut für die Ausweisung eines neuen Baugebietes …