Polsingen
Bekanntmachungen der Gemeinde
Festlegung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer Aufgrund der neuen Berechnung der Grundsteuer-Messbeträge hat der Gemeinderat die bisherigen Hebesätze (Grundsteuer A und B jeweils 350 %) abgesenkt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 285 % und für die Grundsteuer B auf 145 % festgelegt. Für die Änderung dieser Hebesätze war der Erlass einer gesonderten HebesatzSatzung erforderlich. Bei der Festlegung der Hebesätze hat der Gemeinderat darauf geachtet, dass …