Verordnung der Gemeinde Schleching über den Sonn- und Feiertagsverkauf im Luftkurort Schleching
Aufgrund des Art. 5 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in der Fassung vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) erlässt die Gemeinde Schleching folgende Verordnung § 1 1) An den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen des Jahres 2026 dürfen Verkaufsstellen in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr, sofern der Heiligabend auf einen Sonntag fällt, jedoch nur bis 14.00 Uhr, zur Abgabe von Tourismusbedarf sowie Waren, die für die Region kennzeichnend sind, geöffnet …